Konstituierende Sitzung des 27. Studierendenparlaments

Konstituierende Sitzung des
 27. Studierendenparlaments

Einladung und Weiterleitung fristgemäßer Anträge am 02.07.2024

Protokoll von Jonathan Weth (StWA) bis einschließlich TOP 1

               von Constantin Reber ab TOP 1a


 Beginn der Sitzung: 18:11

Ende der Sitzung: 21:30

Anwesende Mitglieder des StWA

Anwesende Mitglieder des StuPa

Abwesende Mitglieder StuPa

Gäste

15 von 27 Mitglieder anwesend → beschlussfähig

Tagesordnung

Begrüßung, Prüfung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung über die Tagesordnung, Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zum Studierendenparlament

  1. Wahl des Präsidiums des Studierendenparlaments
  2. Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)

TOP 0: Begrüßung, Prüfung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung über die Tagesordnung, Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zum Studierendenparlamentg

Juri Heckmann (FSR goes StuPa) stellt einen GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung und schlägt die Ergänzung folgender Tagesordnungspunkte vor: 

Der GO-Antrag wird ohne Widerrede mit (14/0/1) angenommen.

Die Tagesordnung wird mit (14/0/1) angenommen.

TOP 1: Wahl des Präsidiums des Studierendenparlaments

Johanna Tiepelmann und Philipp Okonek treffen ein, 17 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

Ausgang der Wahl im 1. Wahlgang:

Ausgang der Wahl im 2. Wahlgang (erforderliche Mehrheit: 9):

Oskar Wiesatzki verlässt die Sitzung, 16 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

Pause von 15 Minuten

Anerkennung von den Rücktritten der Stupa-Mitgliedern

FSRgoesStupa:

Rücktritt Silvan Verhoeven

Rücktritt Anna-Lena heidenreich

Rücktritt Friedrich Christoph Sigel

Rücktritt EndricSeltz

Rücktritt Lena Hoffmann

-> neue Mitglieder sind Maurice Heilmann und Leon Paech

Linke-SDS:

17 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

TOP 1a: Antrag auf Festsetzung der Aufwandsentschädigung für das Präsidium

-> angenommen

TOP 2: Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses

->angenommen

TOP 3: Antrag auf Schaffung der Stelle des Beauftragten für die Erstiphase zum WiSe 2024/25

TOP 4: Einsetzung des Satzungsausschusses

->angenommen

TOP 5: Antrag zur Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses

->wird übernommen (Linke)

Änderungsantrag Jusos… ( Eröffnung Referent Antidiskriminierung und Veränderung Punkt 6)

19:50 Phillip Odonek kommt dazu

18 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

GO Antrag (Fraktionspause bis 20:15

-Tanno: Änderungsantrag für Änderungsantrag Antidiskriminierung mit 2 Leuten + min. 2 Helfenden

-Juri: Ausschreibung für die 2 Helfenden

– Zoe: für Ausschreibung an den AStA schreiben (Franziska schreibt ASTA)

– Jan Ole: Zusammenfassung der Anträge

– Juri: Absatz 6 muss noch geändert werden, Brandstufe eher in Vorstand als in Finanzer

– Franzi: Rechtsberatung bleibt drin?

– Zoe: kann gerne raus

– Daniel: auf Betreuung der Rechtsberatung 

-Juri/Jan Ole: werden so übernommen

->angenommen

GO: Schließung der Sitzung (17/0/0) um 21:30

 

Anhang

Anträge (als Referenz während der Sitzung)

 

Studierendenparlament
 der Universität Potsdam

27. Wahlperiode 

Festsetzung der Aufwandsentschädigung für

das StuPa-Präsidium

Antrag Nr. A27/0001
Datum 11.07.2024
AntragstellerLHG, FSR goesStuPa (FSRgo), Juso- und Grüne HSG

Antrag 

Das Studierendenparlament der Universität Potsdam beschließt:

  1. Für das Präsidium des Studierendenparlaments wird eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro pro Sitzung bestimmt.
  2. Die Aufwandsentschädigung verteilt sich zwischen den anwesenden und an der Ausübung von Aufgaben des Präsidiums beteiligten Mitgliedern wie folgt: 
  3. Bei drei anwesenden Mitgliedern erhält jedes Mitglied 50 Euro.
  4. Bei zwei anwesenden Mitgliedern erhält jedes Mitglied 60 Euro.
  5. Ein alleine anwesendes Mitglied erhält 60 Euro.
  6. Wenn Fall 2c Anwendung findet, so können bis zu zwei Dritte, die an den Aufgaben des Präsidiums hilfsweise mitwirken eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro erhalten. Die Mitwirkung ist unter Angabe der Aufgabe in das Protokoll aufzunehmen.

Begründung 

Der Antrag beruht auf geübter Praxis der vergangenen Jahre. Durch die erhöhte Aufgaben des Präsidiums von bisherigen Vorbereitungsarbeiten von mehr als 5 Stunden pro Sitzung wird eine leichte Anhebung der Vergütung vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkung für die Studierendenschaft

Schätzung: 19 Sitzungen in der 26. Wahlperiode x 150€ pro Sitzung = 2.850€ 

Studierendenparlament
 der Universität Potsdam

27. Wahlperiode 

Antrag zur Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses

Antrag Nr. A27/0002
Datum 11.07.2024
AntragstellerFSR goesStuPa (FSRgo) ; LHG

Antrag 

Das Studierendenparlament der Universität Potsdam beschließt:

gemäß §14 Absatz 2 der neuen Satzung die folgende Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA):

§1 Vorsitz

  1. Der Vorsitz des AStA besteht aus einer Person.
  2. Aufgaben:

§2 Finanzen & Semesterticket

  1. Das Referat für Finanzen & Semesterticket kann aus bis zu zwei Personen bestehen, wobei gemäß §14 Absatz 2 der neuen Satzung eine Person als Referent für Finanzen und die andere als dessen Stellvertreter fungiert.
  2. Aufgaben:

§3 KuZe & Soziales

  1. Das Referat KuZe & Soziales besteht aus bis zu 3 Personen.
  2. Aufgaben:

§4 Hochschulpolitik

  1. Das Referat Hochschulpolitik besteht aus zwei Personen.
  2. Aufgaben:

§5 Öffentlichkeitsarbeit

  1. Das Referat Öffentlichkeitsarbeit kann bis zu zwei Personen umfassen.
  2. Aufgaben:

§6 Aufwandsentschädigung und zusätzliche Unterstützung

  1. Jedes Mitglied eines Referats erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 520 € pro Monat, welche beim Präsidium des Studierendenparlaments zu beantragen ist und durch Beschluss des StuPas gekürzt werden kann. 
  2. Referent:innen haben zu jeder Sitzung des Studierendenparlaments schriftlich Rechenschaft abzulegen. 
  3. Der AstA kann bei seiner Arbeit von bis zu 10 ehrenamtliche Studierenden unterstützt werden. Die Berufung erfolgt durch Beschluss durch das Studierendenparlament  den AStA auf Vorschlag des AStAs. Die Abberufung erfolgt bei Bedarf durch das StuPa. Assistenten können bis zu 250€/Monat Aufwandsentschädigung erhalten.

§7 Vorstand 

Der Vorstand gem. § 14 Absatz 3 der neuen Satzung besteht aus dem Vorsitzenden gem. § 1 dieses Beschlusses, dem Finanzreferenten gem. § 2 dieser Beschlusses und einem weiteren aus der Mitte der Mitglieder des AStA zu wählenden Stellvertreter.

§8 Hochschulöffentliche Ausschreibung

Das Präsisidum des Studierendenparlament wird mit der hochschulöffentlichen Ausschreibung der Referate beauftragt.

Studierendenparlament der Universität Potsdam 

27. Wahlperiode

Antrag auf Einsetzung eines Satzungs- und

Ordnungsausschusses

Antrag Nr. A27/0003
Datum 11.07.2024
AntragstellerFSR goesStuPa (FSRgo)

Antrag

Das Studierendenparlament der Universität Potsdam beschließt: 

Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 1 der neuen Satzung bzw. solange sie noch gilt § 9 der alten Satzung der Studierendenschaft in Verbindung mit § 5b der Geschäftsordnung, erfolgt die Einsetzung eines Satzungs- und Ordnungsausschusses.

Der Satzungs- und Ordnungsausschuss wird beauftragt, die Vorbereitung und Erstellung der nach der neuen Satzung der Studierendenschaft anzupassenden und neu zu erlassenden Satzungen und Ordnungen zu behandeln. Im Einzelnen wird der Satzungs- und Ordnungsausschuss damit beauftragt, die Finanzordnung der Studierendenschaft sowie den darauf basierenden „Finanzleitfaden der Studierendenschaft“ des AStA kritisch zu überprüfen und dem Studierendenparlament einen geeigneten Änderungsvorschlag zu unterbreiten, welcher die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung erleichtert.

Als Vorsitzender des Ausschusses wird Juri Heckmann (FSRgo) bestimmt.

Begründung 

Die dringende Notwendigkeit einer strukturellen Überarbeitung des AStA ergibt sich aus den vielfältigen und ernsten Herausforderungen, die im Rechenschaftsbericht des 27. AStA dokumentiert wurden. Die Probleme reichen von ineffektiven Arbeitsprozessen bis hin zu persönlichen und organisatorischen Belastungen, die die Effektivität und das Wohlbefinden der Referenten erheblich beeinträchtigen.

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, den AStA neu aufzustellen, indem Aufgaben thematisch gebündelt werden. Diese Bündelung soll eine übergreifende Betreuung ermöglichen und gleichzeitig die Anzahl der Referent:innen verringern. 

Die Neustrukturierung verbessert zudem die Beschlussfähigkeit innerhalb des AStA und erleichtert die Entscheidungsfindung, indem eine effizientere und klarere Aufgabenverteilung geschaffen wird. 

Zudem wird dem AStA ermöglichen, weitere Studierende zu beschäftigen, die den Referent:innen bei der Arbeit unterstützen. Diese Unterstützung kann sowohl thematisch für einzelne Projekte als auch langfristig erfolgen, immer in Absprache mit dem Studierendenparlament (StuPa).

Durch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen wird zudem der erhebliche Aufwand, der neben dem Studium entsteht, angemessen anerkannt. Die Änderung, dass Aufwandsentschädigungen nicht mehr an zeitliche Fixpunkte gebunden, sondern flexibler gestaltet werden, indem sie durch das Präsidium des StuPa freigegeben und jederzeit vom StuPa gekürzt werden können, trägt zur besseren Anpassungsfähigkeit und Effizienz bei.

Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit des AStA, indem er eine strukturiertere, effizientere und reaktionsschnellere Arbeitsweise ermöglicht. Diese Änderungen sind entscheidend, um den Herausforderungen und Aufgaben, die an die studentische Selbstverwaltung gestellt werden, gerecht zu werden und die Studierendenschaft effektiv zu vertreten. 

Diese neue Struktur ist auf Vorschlagvorschlag von erfahrenen Referent:innen entstanden. 

Finanzielle Auswirkung für die Studierendenschaft

10 Referent:innen x 520€ pro Monat x 12 Monate = 62.400€

bis zu 10 Ehrenamtliche Studierende x bis zu 250€ pro Monat x bis zu 12 Monate = bis zu 30.000€

Maximale Belastung von 92.400€ 

Studierendenparlament der Universität Potsdam 27. Wahlperiode Antrag auf Einsetzung eines Satzungs- und Ordnungsausschusses Antrag Nr. A27/XXXX Datum 11.07.2024 Antragsteller FSR goes StuPa Antrag Das Studierendenparlament der Universität Potsdam beschließt: Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 1 der neuen Satzung bzw. solange sie noch gilt § 9 der alten Satzung der Studierendenschaft in Verbindung mit § 5b der Geschäftsordnung, erfolgt die Einsetzung eines Satzungs- und Ordnungsausschusses. Der Satzungs- und Ordnungsausschuss wird beauftragt, die Vorbereitung und Erstellung der nach der neuen Satzung der Studierendenschaft anzupassenden und neu zu erlassenden Satzungen und Ordnungen zu behandeln. Im Einzelnen wird der Satzungs- und Ordnungsausschuss damit beauftragt, die Finanzordnung der Studierendenschaft sowie den darauf basierenden „Finanzleitfaden der Studierendenschaft“ des AStA kritisch zu überprüfen und dem Studierendenparlament einen geeigneten Änderungsvorschlag zu unterbreiten, welcher die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung erleichtert. Als Vorsitzender des Ausschusses wird Juri Heckmann (FSRgo) bestimmt. Begründung Gemäß § 5b der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments hat das Studierendenparlament zu jeder Zeit als „ständigen Ausschuss“ den Satzungsausschuss zu unterhalten, welche auf der konstituierenden Sitzung des StuPa einzusetzen ist. Dieser Vorschrift wird mit diesem Antrag Genüge getan. Darüber hinaus konkretisieren wir den Arbeitsauftrag des Satzungsausschusses dahingehend, die restlichen Satzungen und Ordnungen auf Kompatibilität mit der neuen Satzung der Studierendenschaft zu überprüfen und die Finanzordnung der Studierendenschaft sowie den Finanzleitfaden des AStA dahingehend zu verbessern, dass die Haushalts- und Finanzarbeit der Organe der Studierendenschaft einfacher und flüssiger abläuft. Hierin sehen wir die Chance, eine der größten Hürden in der Arbeit der Organe der studentischen Selbstverwaltung, insbesondere der FSRs, abzubauen. Finanzielle Auswirkung für die Studierendenschaft Es sind keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Studierendenschaft durch die Arbeit des Satzungs- und Ordnungsausschusses zu erwarten. Eher kann durch die Verbesserung des Satzungs- und Regelwerks eine effektivere und dadurch sparsamere studentische Selbstverwaltung erreicht werden.

Studierendenparlament

der UniversitätPotsdam

  1. Wahlperiode

Änderungsantrag zum Antrag zur Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses

Antrag Nr.A27/0002
Datum11.07.2024
AntragstellerSDSundJUSO/GHG

Antrag

DasStudierendenparlamentderUniversitätPotsdambeschließt:

gemäß §14 Absatz 2 der neuen Satzung die folgende Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA):

§1 Vorsitz

  1. Der Vorsitz des AStA besteht aus einer Person.
  2. Aufgaben:

§2 Finanzen & Semesterticket

  1. Das Referat für Finanzen & Semesterticket kann aus bis zu zwei Personen bestehen, wobei gemäß §14 Absatz 2 der neuen Satzung eine Person als Referent für Finanzen und die andere als dessen Stellvertreter fungiert.
  2. Aufgaben:

§3 KuZe & Soziales

  1. Das Referat KuZe & Soziales besteht aus bis zu 3 2 Personen.
  2. Aufgaben:

§4Antidiskriminierung

  1. Das Referat Antidiskriminierung besteht aus bis zu 2 Personen und mindestens zwei Personen der studentische ehrenamtliche Assistenz werden diesem Referat ausgeschrieben.
  2. Aufgaben:

§4 Hochschulpolitik

  1. Das Referat Hochschulpolitik besteht aus zwei Personen.
  2. Aufgaben:

§5 Öffentlichkeitsarbeit

  1. Das Referat Öffentlichkeitsarbeit kann bis zu zwei Personen umfassen.
  2. Aufgaben:

§6 Aufwandsentschädigung und zusätzliche Unterstützung

  1. Jedes Mitglied eines Referats erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 520 € pro Monat, welche beim Präsidium des Studierendenparlaments zu beantragen ist und durch Beschluss des StuPas gekürzt werden kann.
  2. Referent:innen haben zu jeder Sitzung des Studierendenparlaments schriftlich Rechenschaft abzulegen.
  3. Der AstA kann bei seiner Arbeit von bis zu 10 ehrenamtliche Studierenden unterstützt werden.. Der AStA beruft sie. Die Abberufung erfolgt bei Bedarf durch das StuPa. Assistenten können bis zu 250€/Monat Aufwandsentschädigung erhalten.

Es können nur Personen aus der Studierendeschaft der Universität Potsdam berufen werden. Mitglieder des Studierendenparlaments und AstA-Referent*innen und Mitarbeitende des AstA können nicht berufen werden.

Das Stupa duldet die vom Asta vorgeschlagenen Assistent*innen und behält sich ein Widerspruchsrecht vor. Sollte das Stupa zu diesem Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein, tritt ein Auszahlungsmoratorium ein, bis das Stupa wieder beschlussfähig ist.

§7 Vorstand

Der Vorstand gem. § 14 Absatz 3 der neuen Satzung besteht aus dem Vorsitzenden gem. § 1 dieses Beschlusses, dem Finanzreferenten gem. § 2 dieser Beschlusses und einem weiteren aus der Mitte der Mitglieder des AStA zu wählenden Stellvertreter.

§8 Hochschulöffentliche Ausschreibung

Das Präsisidum des Studierendenparlament wird mit der hochschulöffentlichen Ausschreibung der Referate beauftragt.

Begründung

Die dringende Notwendigkeit einer strukturellen Überarbeitung des AStA ergibt sich aus den vielfältigen und ernsten Herausforderungen, die im Rechenschaftsbericht des 27. AStA dokumentiert wurden. Die Probleme reichen von ineffektiven Arbeitsprozessen bis hin zu persönlichen und organisatorischen Belastungen, die die Effektivität und das Wohlbefinden der Referenten erheblich beeinträchtigen.

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, den AStA neu aufzustellen, indem Aufgaben thematisch gebündelt werden. Diese Bündelung soll eine übergreifende Betreuung ermöglichen und gleichzeitig die Anzahl der Referent:innen verringern.

Die Neustrukturierung verbessert zudem die Beschlussfähigkeit innerhalb des AStA und erleichtert die Entscheidungsfindung, indem eine effizientere und klarere Aufgabenverteilung geschaffen wird.

Zudem wird dem AStA ermöglichen, weitere Studierende zu beschäftigen, die den Referent:innen bei der Arbeit unterstützen. Diese Unterstützung kann sowohl thematisch für einzelne Projekte als auch langfristig erfolgen, immer in Absprache mit dem Studierendenparlament (StuPa).

Durch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen wird zudem der erhebliche Aufwand, der neben dem Studium entsteht, angemessen anerkannt. Die Änderung, dass Aufwandsentschädigungen nicht mehr an zeitliche Fixpunkte gebunden, sondern flexibler gestaltet werden, indem sie durch das Präsidium des StuPa freigegeben und jederzeit vom StuPa gekürzt werden können, trägt zur besseren Anpassungsfähigkeit und Effizienz bei.

Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit des AStA, indem er eine strukturiertere, effizientere und reaktionsschnellere Arbeitsweise ermöglicht. Diese Änderungen sind entscheidend, um den Herausforderungen und Aufgaben, die an die studentische Selbstverwaltung gestellt werden, gerecht zu werden und die Studierendenschaft effektiv zu vertreten.

Diese neue Struktur ist auf Vorschlagvorschlag von erfahrenen Referent:innen entstanden.

Finanzielle Auswirkung für die Studierendenschaft

Konstituierende Sitzung des
 27. Studierendenparlaments

Einladung und Weiterleitung fristgemäßer Anträge am 02.07.2024

Protokoll von Jonathan Weth (StWA) bis einschließlich TOP 1

               von Constantin Reber ab TOP 1a


 Beginn der Sitzung: 18:11

Ende der Sitzung: 21:30

Anwesende Mitglieder des StWA

Anwesende Mitglieder des StuPa

Abwesende Mitglieder StuPa

Gäste

15 von 27 Mitglieder anwesend → beschlussfähig

Tagesordnung

Begrüßung, Prüfung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung über die Tagesordnung, Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zum Studierendenparlament

  1. Wahl des Präsidiums des Studierendenparlaments
  2. Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)

TOP 0: Begrüßung, Prüfung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung über die Tagesordnung, Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zum Studierendenparlamentg

Juri Heckmann (FSR goes StuPa) stellt einen GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung und schlägt die Ergänzung folgender Tagesordnungspunkte vor: 

Der GO-Antrag wird ohne Widerrede mit (14/0/1) angenommen.

Die Tagesordnung wird mit (14/0/1) angenommen.

TOP 1: Wahl des Präsidiums des Studierendenparlaments

Johanna Tiepelmann und Philipp Okonek treffen ein, 17 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

Ausgang der Wahl im 1. Wahlgang:

Ausgang der Wahl im 2. Wahlgang (erforderliche Mehrheit: 9):

Oskar Wiesatzki verlässt die Sitzung, 16 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

Pause von 15 Minuten

Anerkennung von den Rücktritten der Stupa-Mitgliedern

FSRgoesStupa:

Rücktritt Silvan Verhoeven

Rücktritt Anna-Lena heidenreich

Rücktritt Friedrich Christoph Sigel

Rücktritt EndricSeltz

Rücktritt Lena Hoffmann

-> neue Mitglieder sind Maurice Heilmann und Leon Paech

Linke-SDS:

17 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

TOP 1a: Antrag auf Festsetzung der Aufwandsentschädigung für das Präsidium

-> angenommen

TOP 2: Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses

->angenommen

TOP 3: Antrag auf Schaffung der Stelle des Beauftragten für die Erstiphase zum WiSe 2024/25

TOP 4: Einsetzung des Satzungsausschusses

->angenommen

TOP 5: Antrag zur Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses

->wird übernommen (Linke)

Änderungsantrag Jusos… ( Eröffnung Referent Antidiskriminierung und Veränderung Punkt 6)

19:50 Phillip Odonek kommt dazu

18 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

GO Antrag (Fraktionspause bis 20:15

-Tanno: Änderungsantrag für Änderungsantrag Antidiskriminierung mit 2 Leuten + min. 2 Helfenden

-Juri: Ausschreibung für die 2 Helfenden

– Zoe: für Ausschreibung an den AStA schreiben (Franziska schreibt ASTA)

– Jan Ole: Zusammenfassung der Anträge

– Juri: Absatz 6 muss noch geändert werden, Brandstufe eher in Vorstand als in Finanzer

– Franzi: Rechtsberatung bleibt drin?

– Zoe: kann gerne raus

– Daniel: auf Betreuung der Rechtsberatung 

-Juri/Jan Ole: werden so übernommen

->angenommen

GO: Schließung der Sitzung (17/0/0) um 21:30

 

Anhang

Anträge (als Referenz während der Sitzung)

 

Studierendenparlament
 der Universität Potsdam

27. Wahlperiode 

Festsetzung der Aufwandsentschädigung für

das StuPa-Präsidium

Antrag Nr. A27/0001
Datum 11.07.2024
AntragstellerLHG, FSR goesStuPa (FSRgo), Juso- und Grüne HSG

Antrag 

Das Studierendenparlament der Universität Potsdam beschließt:

  1. Für das Präsidium des Studierendenparlaments wird eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro pro Sitzung bestimmt.
  2. Die Aufwandsentschädigung verteilt sich zwischen den anwesenden und an der Ausübung von Aufgaben des Präsidiums beteiligten Mitgliedern wie folgt: 
  3. Bei drei anwesenden Mitgliedern erhält jedes Mitglied 50 Euro.
  4. Bei zwei anwesenden Mitgliedern erhält jedes Mitglied 60 Euro.
  5. Ein alleine anwesendes Mitglied erhält 60 Euro.
  6. Wenn Fall 2c Anwendung findet, so können bis zu zwei Dritte, die an den Aufgaben des Präsidiums hilfsweise mitwirken eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro erhalten. Die Mitwirkung ist unter Angabe der Aufgabe in das Protokoll aufzunehmen.

Begründung 

Der Antrag beruht auf geübter Praxis der vergangenen Jahre. Durch die erhöhte Aufgaben des Präsidiums von bisherigen Vorbereitungsarbeiten von mehr als 5 Stunden pro Sitzung wird eine leichte Anhebung der Vergütung vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkung für die Studierendenschaft

Schätzung: 19 Sitzungen in der 26. Wahlperiode x 150€ pro Sitzung = 2.850€ 

Studierendenparlament
 der Universität Potsdam

27. Wahlperiode 

Antrag zur Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses

Antrag Nr. A27/0002
Datum 11.07.2024
AntragstellerFSR goesStuPa (FSRgo) ; LHG

Antrag 

Das Studierendenparlament der Universität Potsdam beschließt:

gemäß §14 Absatz 2 der neuen Satzung die folgende Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA):

§1 Vorsitz

  1. Der Vorsitz des AStA besteht aus einer Person.
  2. Aufgaben:

§2 Finanzen & Semesterticket

  1. Das Referat für Finanzen & Semesterticket kann aus bis zu zwei Personen bestehen, wobei gemäß §14 Absatz 2 der neuen Satzung eine Person als Referent für Finanzen und die andere als dessen Stellvertreter fungiert.
  2. Aufgaben:

§3 KuZe & Soziales

  1. Das Referat KuZe & Soziales besteht aus bis zu 3 Personen.
  2. Aufgaben:

§4 Hochschulpolitik

  1. Das Referat Hochschulpolitik besteht aus zwei Personen.
  2. Aufgaben:

§5 Öffentlichkeitsarbeit

  1. Das Referat Öffentlichkeitsarbeit kann bis zu zwei Personen umfassen.
  2. Aufgaben:

§6 Aufwandsentschädigung und zusätzliche Unterstützung

  1. Jedes Mitglied eines Referats erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 520 € pro Monat, welche beim Präsidium des Studierendenparlaments zu beantragen ist und durch Beschluss des StuPas gekürzt werden kann. 
  2. Referent:innen haben zu jeder Sitzung des Studierendenparlaments schriftlich Rechenschaft abzulegen. 
  3. Der AstA kann bei seiner Arbeit von bis zu 10 ehrenamtliche Studierenden unterstützt werden. Die Berufung erfolgt durch Beschluss durch das Studierendenparlament  den AStA auf Vorschlag des AStAs. Die Abberufung erfolgt bei Bedarf durch das StuPa. Assistenten können bis zu 250€/Monat Aufwandsentschädigung erhalten.

§7 Vorstand 

Der Vorstand gem. § 14 Absatz 3 der neuen Satzung besteht aus dem Vorsitzenden gem. § 1 dieses Beschlusses, dem Finanzreferenten gem. § 2 dieser Beschlusses und einem weiteren aus der Mitte der Mitglieder des AStA zu wählenden Stellvertreter.

§8 Hochschulöffentliche Ausschreibung

Das Präsisidum des Studierendenparlament wird mit der hochschulöffentlichen Ausschreibung der Referate beauftragt.

Studierendenparlament der Universität Potsdam 

27. Wahlperiode

Antrag auf Einsetzung eines Satzungs- und

Ordnungsausschusses

Antrag Nr. A27/0003
Datum 11.07.2024
AntragstellerFSR goesStuPa (FSRgo)

Antrag

Das Studierendenparlament der Universität Potsdam beschließt: 

Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 1 der neuen Satzung bzw. solange sie noch gilt § 9 der alten Satzung der Studierendenschaft in Verbindung mit § 5b der Geschäftsordnung, erfolgt die Einsetzung eines Satzungs- und Ordnungsausschusses.

Der Satzungs- und Ordnungsausschuss wird beauftragt, die Vorbereitung und Erstellung der nach der neuen Satzung der Studierendenschaft anzupassenden und neu zu erlassenden Satzungen und Ordnungen zu behandeln. Im Einzelnen wird der Satzungs- und Ordnungsausschuss damit beauftragt, die Finanzordnung der Studierendenschaft sowie den darauf basierenden „Finanzleitfaden der Studierendenschaft“ des AStA kritisch zu überprüfen und dem Studierendenparlament einen geeigneten Änderungsvorschlag zu unterbreiten, welcher die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung erleichtert.

Als Vorsitzender des Ausschusses wird Juri Heckmann (FSRgo) bestimmt.

Begründung 

Die dringende Notwendigkeit einer strukturellen Überarbeitung des AStA ergibt sich aus den vielfältigen und ernsten Herausforderungen, die im Rechenschaftsbericht des 27. AStA dokumentiert wurden. Die Probleme reichen von ineffektiven Arbeitsprozessen bis hin zu persönlichen und organisatorischen Belastungen, die die Effektivität und das Wohlbefinden der Referenten erheblich beeinträchtigen.

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, den AStA neu aufzustellen, indem Aufgaben thematisch gebündelt werden. Diese Bündelung soll eine übergreifende Betreuung ermöglichen und gleichzeitig die Anzahl der Referent:innen verringern. 

Die Neustrukturierung verbessert zudem die Beschlussfähigkeit innerhalb des AStA und erleichtert die Entscheidungsfindung, indem eine effizientere und klarere Aufgabenverteilung geschaffen wird. 

Zudem wird dem AStA ermöglichen, weitere Studierende zu beschäftigen, die den Referent:innen bei der Arbeit unterstützen. Diese Unterstützung kann sowohl thematisch für einzelne Projekte als auch langfristig erfolgen, immer in Absprache mit dem Studierendenparlament (StuPa).

Durch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen wird zudem der erhebliche Aufwand, der neben dem Studium entsteht, angemessen anerkannt. Die Änderung, dass Aufwandsentschädigungen nicht mehr an zeitliche Fixpunkte gebunden, sondern flexibler gestaltet werden, indem sie durch das Präsidium des StuPa freigegeben und jederzeit vom StuPa gekürzt werden können, trägt zur besseren Anpassungsfähigkeit und Effizienz bei.

Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit des AStA, indem er eine strukturiertere, effizientere und reaktionsschnellere Arbeitsweise ermöglicht. Diese Änderungen sind entscheidend, um den Herausforderungen und Aufgaben, die an die studentische Selbstverwaltung gestellt werden, gerecht zu werden und die Studierendenschaft effektiv zu vertreten. 

Diese neue Struktur ist auf Vorschlagvorschlag von erfahrenen Referent:innen entstanden. 

Finanzielle Auswirkung für die Studierendenschaft

10 Referent:innen x 520€ pro Monat x 12 Monate = 62.400€

bis zu 10 Ehrenamtliche Studierende x bis zu 250€ pro Monat x bis zu 12 Monate = bis zu 30.000€

Maximale Belastung von 92.400€ 

Studierendenparlament der Universität Potsdam 27. Wahlperiode Antrag auf Einsetzung eines Satzungs- und Ordnungsausschusses Antrag Nr. A27/XXXX Datum 11.07.2024 Antragsteller FSR goes StuPa Antrag Das Studierendenparlament der Universität Potsdam beschließt: Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 1 der neuen Satzung bzw. solange sie noch gilt § 9 der alten Satzung der Studierendenschaft in Verbindung mit § 5b der Geschäftsordnung, erfolgt die Einsetzung eines Satzungs- und Ordnungsausschusses. Der Satzungs- und Ordnungsausschuss wird beauftragt, die Vorbereitung und Erstellung der nach der neuen Satzung der Studierendenschaft anzupassenden und neu zu erlassenden Satzungen und Ordnungen zu behandeln. Im Einzelnen wird der Satzungs- und Ordnungsausschuss damit beauftragt, die Finanzordnung der Studierendenschaft sowie den darauf basierenden „Finanzleitfaden der Studierendenschaft“ des AStA kritisch zu überprüfen und dem Studierendenparlament einen geeigneten Änderungsvorschlag zu unterbreiten, welcher die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung erleichtert. Als Vorsitzender des Ausschusses wird Juri Heckmann (FSRgo) bestimmt. Begründung Gemäß § 5b der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments hat das Studierendenparlament zu jeder Zeit als „ständigen Ausschuss“ den Satzungsausschuss zu unterhalten, welche auf der konstituierenden Sitzung des StuPa einzusetzen ist. Dieser Vorschrift wird mit diesem Antrag Genüge getan. Darüber hinaus konkretisieren wir den Arbeitsauftrag des Satzungsausschusses dahingehend, die restlichen Satzungen und Ordnungen auf Kompatibilität mit der neuen Satzung der Studierendenschaft zu überprüfen und die Finanzordnung der Studierendenschaft sowie den Finanzleitfaden des AStA dahingehend zu verbessern, dass die Haushalts- und Finanzarbeit der Organe der Studierendenschaft einfacher und flüssiger abläuft. Hierin sehen wir die Chance, eine der größten Hürden in der Arbeit der Organe der studentischen Selbstverwaltung, insbesondere der FSRs, abzubauen. Finanzielle Auswirkung für die Studierendenschaft Es sind keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Studierendenschaft durch die Arbeit des Satzungs- und Ordnungsausschusses zu erwarten. Eher kann durch die Verbesserung des Satzungs- und Regelwerks eine effektivere und dadurch sparsamere studentische Selbstverwaltung erreicht werden.

Studierendenparlament

der UniversitätPotsdam

  1. Wahlperiode

Änderungsantrag zum Antrag zur Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses

Antrag Nr.A27/0002
Datum11.07.2024
AntragstellerSDSundJUSO/GHG

Antrag

DasStudierendenparlamentderUniversitätPotsdambeschließt:

gemäß §14 Absatz 2 der neuen Satzung die folgende Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA):

§1 Vorsitz

  1. Der Vorsitz des AStA besteht aus einer Person.
  2. Aufgaben:

§2 Finanzen & Semesterticket

  1. Das Referat für Finanzen & Semesterticket kann aus bis zu zwei Personen bestehen, wobei gemäß §14 Absatz 2 der neuen Satzung eine Person als Referent für Finanzen und die andere als dessen Stellvertreter fungiert.
  2. Aufgaben:

§3 KuZe & Soziales

  1. Das Referat KuZe & Soziales besteht aus bis zu 3 2 Personen.
  2. Aufgaben:

§4Antidiskriminierung

  1. Das Referat Antidiskriminierung besteht aus bis zu 2 Personen und mindestens zwei Personen der studentische ehrenamtliche Assistenz werden diesem Referat ausgeschrieben.
  2. Aufgaben:

§4 Hochschulpolitik

  1. Das Referat Hochschulpolitik besteht aus zwei Personen.
  2. Aufgaben:

§5 Öffentlichkeitsarbeit

  1. Das Referat Öffentlichkeitsarbeit kann bis zu zwei Personen umfassen.
  2. Aufgaben:

§6 Aufwandsentschädigung und zusätzliche Unterstützung

  1. Jedes Mitglied eines Referats erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 520 € pro Monat, welche beim Präsidium des Studierendenparlaments zu beantragen ist und durch Beschluss des StuPas gekürzt werden kann.
  2. Referent:innen haben zu jeder Sitzung des Studierendenparlaments schriftlich Rechenschaft abzulegen.
  3. Der AstA kann bei seiner Arbeit von bis zu 10 ehrenamtliche Studierenden unterstützt werden.. Der AStA beruft sie. Die Abberufung erfolgt bei Bedarf durch das StuPa. Assistenten können bis zu 250€/Monat Aufwandsentschädigung erhalten.

Es können nur Personen aus der Studierendeschaft der Universität Potsdam berufen werden. Mitglieder des Studierendenparlaments und AstA-Referent*innen und Mitarbeitende des AstA können nicht berufen werden.

Das Stupa duldet die vom Asta vorgeschlagenen Assistent*innen und behält sich ein Widerspruchsrecht vor. Sollte das Stupa zu diesem Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein, tritt ein Auszahlungsmoratorium ein, bis das Stupa wieder beschlussfähig ist.

§7 Vorstand

Der Vorstand gem. § 14 Absatz 3 der neuen Satzung besteht aus dem Vorsitzenden gem. § 1 dieses Beschlusses, dem Finanzreferenten gem. § 2 dieser Beschlusses und einem weiteren aus der Mitte der Mitglieder des AStA zu wählenden Stellvertreter.

§8 Hochschulöffentliche Ausschreibung

Das Präsisidum des Studierendenparlament wird mit der hochschulöffentlichen Ausschreibung der Referate beauftragt.

Begründung

Die dringende Notwendigkeit einer strukturellen Überarbeitung des AStA ergibt sich aus den vielfältigen und ernsten Herausforderungen, die im Rechenschaftsbericht des 27. AStA dokumentiert wurden. Die Probleme reichen von ineffektiven Arbeitsprozessen bis hin zu persönlichen und organisatorischen Belastungen, die die Effektivität und das Wohlbefinden der Referenten erheblich beeinträchtigen.

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, den AStA neu aufzustellen, indem Aufgaben thematisch gebündelt werden. Diese Bündelung soll eine übergreifende Betreuung ermöglichen und gleichzeitig die Anzahl der Referent:innen verringern.

Die Neustrukturierung verbessert zudem die Beschlussfähigkeit innerhalb des AStA und erleichtert die Entscheidungsfindung, indem eine effizientere und klarere Aufgabenverteilung geschaffen wird.

Zudem wird dem AStA ermöglichen, weitere Studierende zu beschäftigen, die den Referent:innen bei der Arbeit unterstützen. Diese Unterstützung kann sowohl thematisch für einzelne Projekte als auch langfristig erfolgen, immer in Absprache mit dem Studierendenparlament (StuPa).

Durch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen wird zudem der erhebliche Aufwand, der neben dem Studium entsteht, angemessen anerkannt. Die Änderung, dass Aufwandsentschädigungen nicht mehr an zeitliche Fixpunkte gebunden, sondern flexibler gestaltet werden, indem sie durch das Präsidium des StuPa freigegeben und jederzeit vom StuPa gekürzt werden können, trägt zur besseren Anpassungsfähigkeit und Effizienz bei.

Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit des AStA, indem er eine strukturiertere, effizientere und reaktionsschnellere Arbeitsweise ermöglicht. Diese Änderungen sind entscheidend, um den Herausforderungen und Aufgaben, die an die studentische Selbstverwaltung gestellt werden, gerecht zu werden und die Studierendenschaft effektiv zu vertreten.

Diese neue Struktur ist auf Vorschlagvorschlag von erfahrenen Referent:innen entstanden.

Finanzielle Auswirkung für die Studierendenschaft

Einladung und Weiterleitung fristgemäßer Anträge am 02.07.2024

Protokoll von Jonathan Weth (StWA) bis einschließlich TOP 1

               von Constantin Reber ab TOP 1a


 Beginn der Sitzung: 18:11

Ende der Sitzung: 21:30

Anwesende Mitglieder des StWA

Anwesende Mitglieder des StuPa

Abwesende Mitglieder StuPa

Gäste

15 von 27 Mitglieder anwesend → beschlussfähig

Tagesordnung

Begrüßung, Prüfung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung über die Tagesordnung, Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zum Studierendenparlament

  1. Wahl des Präsidiums des Studierendenparlaments
  2. Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)

TOP 0: Begrüßung, Prüfung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung über die Tagesordnung, Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zum Studierendenparlamentg

Juri Heckmann (FSR goes StuPa) stellt einen GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung und schlägt die Ergänzung folgender Tagesordnungspunkte vor: 

Der GO-Antrag wird ohne Widerrede mit (14/0/1) angenommen.

Die Tagesordnung wird mit (14/0/1) angenommen.

TOP 1: Wahl des Präsidiums des Studierendenparlaments

Johanna Tiepelmann und Philipp Okonek treffen ein, 17 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

Ausgang der Wahl im 1. Wahlgang:

Ausgang der Wahl im 2. Wahlgang (erforderliche Mehrheit: 9):

Oskar Wiesatzki verlässt die Sitzung, 16 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

Pause von 15 Minuten

Anerkennung von den Rücktritten der Stupa-Mitgliedern

FSRgoesStupa:

Rücktritt Silvan Verhoeven

Rücktritt Anna-Lena heidenreich

Rücktritt Friedrich Christoph Sigel

Rücktritt EndricSeltz

Rücktritt Lena Hoffmann

-> neue Mitglieder sind Maurice Heilmann und Leon Paech

Linke-SDS:

17 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

TOP 1a: Antrag auf Festsetzung der Aufwandsentschädigung für das Präsidium

-> angenommen

TOP 2: Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses

->angenommen

TOP 3: Antrag auf Schaffung der Stelle des Beauftragten für die Erstiphase zum WiSe 2024/25

TOP 4: Einsetzung des Satzungsausschusses

->angenommen

TOP 5: Antrag zur Festlegung der Referate des Allgemeinen Studierendenausschusses

->wird übernommen (Linke)

Änderungsantrag Jusos… ( Eröffnung Referent Antidiskriminierung und Veränderung Punkt 6)

19:50 Phillip Odonek kommt dazu

18 von 27 Mitgliedern anwesend → beschlussfähig

GO Antrag (Fraktionspause bis 20:15

-Tanno: Änderungsantrag für Änderungsantrag Antidiskriminierung mit 2 Leuten + min. 2 Helfenden

-Juri: Ausschreibung für die 2 Helfenden

– Zoe: für Ausschreibung an den AStA schreiben (Franziska schreibt ASTA)

– Jan Ole: Zusammenfassung der Anträge

– Juri: Absatz 6 muss noch geändert werden, Brandstufe eher in Vorstand als in Finanzer

– Franzi: Rechtsberatung bleibt drin?

– Zoe: kann gerne raus

– Daniel: auf Betreuung der Rechtsberatung 

-Juri/Jan Ole: werden so übernommen

->angenommen

GO: Schließung der Sitzung (17/0/0) um 21:30